Die Zwischennutzung zielt ab auf:
- die Nutzung der vorhandene Infrastruktur bis zum Neubau-Beginn, um
- eine Verslumung oder gar Besetzung des Areals zu vermeiden
- ein Zwischenertrag zu erzielen
- das Branding des Areals für die Zeit nach Umnutzung
- eine Zwischennutzung, die den unverzüglichen Baubeginn nach Baufreigabe nicht behindert.